Satzung des ASC Quierschied

Geschäftsordnung
für den Vorstand des ASC Quierschied

Die Organe Vorstand und Arbeitskreis des ASC Quierschied geben sich gemäß §§ 10 Ziffer 5 und 11 Ziffer 1 der Vereinssatzung nachstehende Geschäftsordnung:


A. Vorstand
B. Arbeitskreis
C. Besondere Mitarbeiter
D. Aufgaben des Vorstandes
E. Aufgaben des Arbeitskreises
F. Aufgaben der besonderen Mitarbeiter
G. Sitzung und Arbeitsweise des Vorstandes
H. Sitzung und Arbeitsweise des Arbeitskreises


A. Vorstand
Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in der Vereinssatzung § 10 Ziffer 1 festgelegt.


B. Arbeitskreis
Der Arbeitskreis besteht aus dem Abteilungsleiter und seinen Mitarbeitern.
Mitarbeiter können sein:


a) Jugendleiter
b) Betreuer der Aktiven- und Jugendmannschaften
c) Spielführer der Aktiven-Mannschaften
d) Besondere Mitarbeiter (nach Erfordernis)


Für bestimmte Aufgaben können Ausschüsse gebildet werden z.B. Ausschuß für die Organisation von Veranstaltungen.

C. Besondere Mitarbeiter
Besondere Mitarbeiter sind Personen, die den Vorstand und/oder die Abteilungsleiter nach Bedarf bei ihren Aufgaben unterstützen. Sie werden durch den Vorstand eingesetzt (z.B. Übungsleiter) oder in der Mitgliederversammlung bestätigt.


Besonder Mitarbeiter können sein:
a) Übungsleiter
b) Schiedsrichter
c) Pressewart
d) Schriftführer
e) Kassierer


D. Aufgaben des Vorstandes
1. Laut Satzung obliegt dem Vorstand u.a. die Führung der laufenden Geschäfte und die Verwaltung des Vermögens.

  • Er ist verantwortlich für die Existenzsicherung
  • für die Gesamtorganisation im Rahmen der Satzung

Er überwacht die übrige Vereinstätigkeit und gibt Anregungen für das sportliche und gesellige Vereinsleben.
Aufgrund der ihm zugedachten Verantwortung für den Verein, ist er berechtigt und verpflichtet, Vorgänge, die nicht zum Wohle des Vereins sind, abzustellen.
Alle Vorstandsmitglieder sind mitverpflichtet und mitverantwortlich für die Verwirklichung der Ziele und Aufgaben des ASC.

2. Die Aufgaben im Einzelnen sind:

2.1 Der Vorsitzende ist für die Führung des Vereins verantwortlich. Er vertritt den Verein nach innen und außen, beruft und leitet die Sitzungen und Versammlungen. Er ist zuständig für die Anstellung und Entlassung von Personal.
2.2 Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner Aufgaben und vertritt ihn im Verhinderungsfall, der nicht nachgewiesen zu werden braucht.
2.3 Der Geschäftsführer führt die laufenden Vereinsgeschäfte im Auftrag des Vorstandes, er führt den Schriftwechsel des Vereins und fertigt die Einladungen.
2.4 Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und stellt den Jahresabschluß und den Haushaltsplan auf. Die Kasse wird von den gewählten Kassenprüfern unter Vorlage der Bücher und Belege geprüft. Er führt die Mitgliederliste und erstellt Statistiken in diesem Zusammenhang.
2.5 Der Event-Manager (bis 28.3.2014 Organisationsleiter) ist zuständig für die Organisation von sportlichen und geselligen Anlässen. Er kann sich je nach Anlass einen Organisationsausschuss bilden um die Aufgaben zu bewältigen.
2.6 Die Abteilungsleiter sind aufgrund der Wichtigkeit ihrer Aufgaben in der Abteilung von allen laufenden Geschäften des Vorstandes befreit. Sie haben die verantwortliche Leitung ihrer Abteilung, sorgen für die Aufstellung der Mannschaften, für deren geordneten Spielbetrieb, für die Spielersitzungen(Clubabend), für die Mannschaftsbetreuung, für Arbeitskreissitzungen und für die sportliche Ausbildung.
Sie sind für die Haltung und Disziplin innerhalb der Abteilung mitverantwortlich. Bei ihren Aufgaben werden sie von den Mitarbeitern (s. Arbeitskreis) unterstützt.
Sie sind zuständig für die Besetzung der Funktionen im Arbeitskreis und bestimmen mit bei der Besetzung der besonderen Mitarbeiter. Die Abteilungsleiter sind verpflichtet, den Vorstand über alle wichtigen Vorgänge innerhalb der Abteilung (positiv oder negativ) zu informieren.


E. Aufgaben des Arbeitskreises

1. Nach der Vereinssatzung sind die Arbeitskreise Organe des Vereins. Die im Arbeitskreis gefaßten Beschlüsse bedürfen zur Verwirklichung die Zustimmung des Vorstandes.
Die Ausgaben wirksamen Beschlüsse gelten nur als Vorschläge an den Vorstand.


2. Die Aufgaben im Einzelnen sind:
2.1 Die Abteilungsleiter leiten die Arbeitskreissitzung. Weitere Aufgaben siehe Abschnitt D Punkt 2.5
2.2 Dem Jugendleiter ist die Betreuung und die Vertretung der Jugend- und Schülerabteilungen aufgetragen. Ihm untersteht die Koordination des sportlichen Betriebes der Jugend- und Schülermannschaften.
2.3 Der Betreuer bemuttert die ihm anvertraute Mannschaft. Im Einzelnen hat er für folgendes Sorge zu tragen: Trikots, Pässe, Spielberichtsbogen, Ergebnisweitergabe, Erfrischungen in den Spielpausen, Erste Hilfe,Verbandskasten) Fahrtennachweis, Sammelbüchse bei Jugendspielen.
2.4 Der Spielführer spricht den Sportgruß und ist für die Geschehnisse innerhalb und während des Spieles zuständig. Er hat ständigen Blickkontakt mit der Auswechselbank zu halten. Er berät den Übungsleiter bei der Mannschaftsaufstellung. Der Spielführer übernimmt bei unvorhergesehener Abwesenheit des Betreuers dessen Funktion und sorgt für Ersatz. Er soll Störungen innerhalb der Mannschaft, die vereinsschädigende Auswirkungen haben können, erkennen und die Behebung veranlassen.


F. Aufgaben der besonderen Mitarbeiter
1. Die Aufgaben im Einzelnen sind:


1.1 Der Übungsleiter ist für die Mannschaft im Rahmen seines Einzelvertrages für die planmäßige Vorbereitung auf sportliche Bestleistungen verantwortlich. Darüber hinaus unterstützt er die nichtvertraglichen Übungsleiter bei ihren Trainingsaufgaben durch Belehrungen und Erstellung eines Trainingsplanes. Alle Übungsleiter sind – wenn nicht anders festgelegt (z.B. Spielausschuß) – allein verantwortlich für die Mannschaftsaufstellung. Wenn es ihre Zeit ermöglicht, betreuen sie die von ihnen trainierte(n) Mannschaft(en) in sportlicher Hinsicht (Auswechselbank, taktische Anweisungen usw.).
1.2 Die Schiedsrichter unterliegen der Schiedsrichterordnung des Handballverbandes Saar. Es ist wünschenswert, daß sie die Übungsleiter in der Unterrichtung der Regelkunde unterstützen.
1.3 Der Pressewart sorgt für die Berichterstattung über das sportliche und gesellige Vereinsleben. Vor Veröffentlichung soll der Bericht vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung, von einem anderen Vorstandsmitglied eingesehen werden. Vorrang vor allen Kommunikationsmitteln hat der Öffentliche Anzeiger und das – sofern vorhanden – Informationsblatt für Vereinsmitglieder. Weitere Möglichkeiten: Sulzbachtalspiegel, Saarbrücker Zeitung, Wochenspiegel und sonstige Amtliche Nachrichtenblätter. Die Veröffentlichung soll kostenlos erfolgen. Alle Funktionsträger des Vereins sind zur Mitarbeit anzuhalten.
1.4 Der Schriftführer ist zuständig für die Ausfertigung der Niederschrift bei Vorstandssitzungen, Arbeitskreissitzungen und der Mitgliederversammlung.
1.5 Der Kassierer ist verantwortlich für den Einzug von Eintrittsgeldern bei Heimspielen und bei Veranstaltungen. Er ist befugt, Schiedsrichterkosten zu begleichen. Andere Unkosten können beglichen werden, wenn ein anwesendes Vorstandsmitglied diese genehmigt. Die Aufgabenstellung obliegt dem Schatzmeister.


G. Sitzung und Arbeitsweise des Vorstandes


1. Sitzungshäufigkeit
1.1 Der Vorstand tritt je nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens vierteljährlich.
1.2 Zu den Sitzungen können auch Sachkenner eingeladen werden. Sie haben kein Stimmrecht.
1.3 Der Vorstand muß einberufen werden, wenn der Vorsitzende oder ein Drittel der Mitglieder dies mit der Angabe der Gründe beantragt.


2. Vorbereitung der Sitzung
2.1 Der Vorsitzende bereitet die Sitzung vor und stellt die Tagesordnung auf.
2.2 Jedes Mitglied der Organe sowie jeder besondere Mitarbeiter kann Anträge zur Tagesordnung einreichen. Sie sollten spätestens 8 Tage vor der Sitzung beim Vorsitzenden angemeldet werden. Jedes Vorstandsmitglied kann bis zu Beginn der Sitzung beim Vorsitzenden noch Antrag um Aufnahme einer Angelegenheit in die Tagesordnung stellen. Über Aufnahme und Dringlichkeit beschließt der Vorstand.


3. Einberufung
3.1 Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt in der Regel schriftlich durch den Vorsitzenden oder Geschäftsführer mit Angabe von Ort und Zeit sowie der Tagesordnung. Sie ist mit angemessener Frist, mindestens 3 Tage vor der Sitzung zuzustellen.
3.2 Bei besonders dringenden Angelegenheiten kann der Vorsitzende mit einer Frist von 24 Stunden einladen. Erhebt gegen die kurzfristige Einladung ein Drittel der Mitglieder Einspruch, können in dieser Sitzung keine Beschlüsse gefaßt werden.


4. Leitung der Sitzung
4.1 Der Vorsitzende leitet die Sitzung.
4.2 Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende die Beschlußfähigkeit fest. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

5. Sitzungsverlauf

5.1 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung.
5.2 Die Tagesordnungspunkte werden in der vorher festgelegten Reihenfolge behandelt. Durch Beschluß können Tagesordnungspunkte abgesetzt, die Reihenfolge geändert und nachträglich Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung aufgenommen werden.


6. Wortverteilung
6.1 Das Wort verteilt der Vorsitzende in der Reihenfolge der Wortmeldungen.
6.2 Der Vorsitzende kann nach jedem Redner das Wort ergreifen.
6.3 Meldungen zur Geschäftsordnung gehen jederzeit anderen Wortmeldungen vor.

7. Beschlußfassung 6.4 Die Abstimmung über Anträge erfolgt in der Regel durch Handzeichen. Geheim abzustimmen ist, wenn ein Mitglied dies verlangt.
6.5 Die Abstimmung wird über die einzelnen Tagesordnungspunkte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder entschieden. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

7. Wahlen
7.1 Wahlen werden in der Regel geheim mittels Stimmzettel vorgenommen, können aber auch, wenn alle einverstanden sind, durch Handzeichen erfolgen.
7.2 Es entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Mehrere Wahlgänge sind möglich.
7.3 Ein Mitglied des Vorstandes kann an der Beratung und Abstimmung über einen Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen, wenn der Beschluß ihm selbst einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann. Die Voraussetzung beschließt der Vorstand.


8. Sitzungsniederschrift
8.1 Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Schriftführer unterzeichnet.
8.2 Die Niederschrift muß enthalten:

  • Tag, Ort der Sitzung, Beginn und Ende der Sitzung
  • Namen der anwesenden und Namen der entschuldigten Mitglieder, sowie die Namen der zur Beratung zugezogenen Personen.
  • Die behandelten Tagesordnungspunkte.
  • Die eingereichten Anträge und Vorschläge.
  • Den Wortlaut der Beschlüsse, sowie die gemeinsam aufgestellten Planungen.
  • Die Abstimmungs- und Wahlergebnisse.
  • Die Arbeitsverteilung, d.h. Wer WAS übernommen hat.


Ist ein Beschluß gegen die Stimme oder bei Enthaltung eines Mitgliedes gefaßt worden, so hat dieses Mitglied das Recht, im Protokoll einen Vermerk über seine abweichende Meinung zu verlangen.
8.3 Jede Sitzungsniederschrift wird dem Vorstand vor der nächsten Sitzung zugestellt. Über die gegen den Inhalt der Niederschrift vorgebrachten Ein wendungen ist in der nächsten Sitzung zu beschließen und in der Niederschrift zu vermerken.


H. Sitzung und Arbeitsweise des Arbeitskreises
Für den Arbeitskreis gilt sinngemäß die unter Abschnitt G festgelegte Ordnung. Anstelle des Vorsitzenden tritt der Abteilungsleiter oder im Verhinderungsfalle ein zu wählendes Mitglied des Arbeitskreises.


Die Geschäftsordnung wurde in der Vorstands- und Arbeitskreissitzung am 25.4.1977 beschlossen.
Quierschied, den 25.04.1977 gezeichnet:

A. Bastian 1. Vors.
W.Müller 2.Vors.
H.Rolland Geschäftsführer


Original liegt in den Unterlagen des 1. Vorsitzenden abgelegt.


Stand: April 2014
28.03.2014 Aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 28.03.2014 heißt der Organisationsleiter nun Event-Manager und gehört dem Vorstand an.